bei Steuerberater Budde Lüdinghausen
Der Bundesfinanzhof hat zu der Frage entschieden, wann aus einem stillen Gesellschafter steuerlich ein Mitunternehmer wird. Die Richter stellten klar, wer nur Dienstleistungen erbringt und kein echtes Vermögensrisiko trägt, erfüllt diese Voraussetzung regelmäßig nicht.
Der Wegfall oder zumindest der Umbau des Splittingtarifs bei der Einkommensteuer für Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner wird aktuell gefordert und diskutiert. Aber was bedeutet der Splittingtarif im Einkommensteuerrecht und wie wirkt er?
In einem weiteren aktuellen Urteil entschied der Bundesfinanzhof, dass eine nicht umsatzsteuerbare Geschäftsveräußerung nicht schon deshalb vorliegt, weil ein Betrieb nach einer Übertragung wirtschaftlich weiterläuft. Maßgeblich ist, dass der Erwerber oder ein Letzterwerber die Tätigkeit selbst fortführt und nicht lediglich ein Pächter.
Entscheidende Änderungen ergeben sich durch ein aktuelles Schreiben des Bundesfinanzministeriums beim Vorsteuerabzug für Unternehmen, die neben ihrer unternehmerischen Aktivität auch im Rahmen eines sog. nichtwirtschaftlichen Bereichs Tätigkeiten erbringen.
Gerade bei kleineren Unternehmen passieren immer wieder Fehler beim innergemeinschaftlichen Erwerb bzgl. der Umsatzsteuer, die bei Sonderprüfungen bzw. Betriebsprüfungen offenbar werden. Daher ist es wichtig einen innergemeinschaftlichen Erwerb zu erkennen, um eine mögliche Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Steuerberater Martin Budde informiert...Der Bundesfinanzhof entschied, dass Aufwendungen für Dienstreisen mit dem Privatwagen in der Regel unangemessen und deshalb in voller Höhe nicht als Werbungskosten zu berücksichtigen sind, wenn der Steuerpflichtige über einen Firmenwagen verfügt und ihm bei dessen Nutzung keine Fahrtkosten entstanden wären.
Hat ein Unternehmer eine Lieferung als steuerfrei behandelt, obwohl die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferung nicht vorliegen, ist nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs die Lieferung trotzdem als steuerfrei anzusehen, wenn die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung auf unrichtigen Angaben des Abnehmers beruht und der Unternehmer die Unrichtigkeit dieser Angaben auch bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht erkennen konnte.
Nachforderungszinsen auf die Umsatzsteuer sind nach einer weiteren Entscheidung des Bundesfinanzhofs zulässig und verstoßen weder gegen Unionsrecht noch gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.
Der Bundesfinanzhof hat außerdem zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Hotelzimmermieten bei einem Veranstalter für Konferenzen, Events und Reisen Stellung genommen. Besonders betroffen sind Eventunternehmen und Firmen, die regelmäßig Unterkünfte für Mitarbeiter anmieten. Demnach ist nicht jeder Aufwand für die Anmietung von Hotelzimmern dem Gewinn aus Gewerbebetrieb hinzuzurechnen.
Steuerberater Martin Budde OlfenDer Bundesfinanzhof hat seine langjährige Rechtsprechung zur Behandlung von Grundstücksveräußerungen im Privatvermögen unter Vereinbarung zinslos gestundeter Ratenzahlungen geändert.
Ein Wohnmobil ist grundsätzlich für ein „Wohnen am Ort der ersten Tätigkeitsstätte” geeignet. Eine doppelte Haushaltsführung kann aber laut Finanzgericht Baden-Württemberg mangels einer dauerhaft eingerichteten Unterkunft am auswärtigen Arbeitsort nicht begründet werden, wenn der Arbeitnehmer zwar unter der Woche im Wohnmobil am auswärtigen Arbeitsort wohnt, am Wochenende aber regelmäßig jeweils seine Familienheimfahrten mit dem Wohnmobil durchführt.
Das Finanzgericht Bremen entschied, dass keine Werbungskosten zu Vermietungseinkünften vorliegen, wenn sich der Verkäufer im Kaufvertrag zur Renovierung und Übernahme von Mietzahlungen an den Käufer bis zur Wiedervermietung verpflichtet.
Das Bundesministerium der Finanzen hat in einem aktuellen Schreiben festgelegt, dass im Vorsteuer-Vergütungsverfahren für nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer ab dem 01.01.2026 digitale Nachweise verpflichtend sind.
Der im Bewertungsgesetz festgelegte Zinssatz von 5,5 % zur Ermittlung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen verstößt laut Bundesfinanzhof auch in Zeiten niedriger Marktzinsen nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG.
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